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| Baumkataster (nach ÖNORM L 1122)
Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit eines Baumes liegt immer bei seinem Besitzer. Entstehen Schäden durch einen herabstürzenden Ast oder umfallenden Baum, so ist der Baumeigentümer haftbar. Mit der Erstellung eines Baumkatasters werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Durch regelmäßige und fachgerechte Kontrollen werden Schäden minimiert, sodass es gar nicht erst zu Unfällen kommt. (Natürlich können Schäden durch höhere Gewalt nicht ausgeschlossen werden.) Daneben dient der Baumkataster auch dazu, bei den Bäumen notwendige Baumpflegemaßnahmen festzustellen und zu dokumentieren. Die ÖNORM L 1122 (Baumpflege und Baumkontrolle) gilt als Regelwerk zur Erstellung eines Baumkatasters.
| Aufbau eines Baumkatasters
Nach visueller Überprüfung wird der Zustand jedes Baumes auf einem Baumdatenblatt dokumentiert. Diese Sichtkontrolle enthält eindeutige Aussagen zu(r)
Die Summe aller Baumdatenblätter, die empfohlenen Pflegemaßnahmen sowie ein dazugehöriger Lageplan bilden den Baumkataster. Dieser wird nach jährlicher Kontrolle laufend aktualisiert.
| Baumkataster - UNSER Angebot
1. Ersterfassung2. Jährliche Überprüfung Laut L 1122 ist eine jährliche visuelle Überprüfung durch einen Fachmann anzustreben, ebenso nach abnormen Witterungsverhältnissen bzw. Baumaßnahmen.
| Ihre Vorteile


